Christian Karl
Von der IHK Nürnberg für Mittelfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Wer trägt die Kosten eines Schadengutachtens ?
Nach einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen neutralen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfanges zu beauftragen.
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen auch die Kosten für einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen und ggf. einen Rechtsanwalt